Die DSGVO gibt betroffenen Personen umfangreiche Rechte — und diese gelten auch für AI-Systeme. Besonders relevant ist Art. 22 DSGVO: das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden.
Betroffene können fragen: „Was wissen Sie über mich?"
Bei AI-Systemen umfasst das:
Herausforderung: Wie erklärt man die „involvierte Logik" eines LLM? Die Antwort: Sie müssen nicht den Algorithmus erklären, aber den Entscheidungsprozess nachvollziehbar machen.
Betroffene können falsche Daten korrigieren lassen.
AI-spezifisch: Wenn ein AI-System eine falsche Klassifizierung vornimmt (z. B. falsche Bonitätsbewertung), muss die Korrektur nicht nur im Output, sondern auch in den zugrunde liegenden Daten erfolgen.
Das „Recht auf Vergessenwerden" — Betroffene können die Löschung ihrer Daten verlangen.
AI-Herausforderung: Kann man Daten aus einem trainierten Modell „löschen"? Praktisch kaum:
Betroffene können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen — z. B. während einer Prüfung der Richtigkeit.
Praxis: Markieren Sie betroffene Datensätze so, dass sie von der AI-Verarbeitung ausgeschlossen werden.
Betroffene können ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format erhalten.
AI-Kontext: Gilt für Daten, die der Betroffene bereitgestellt hat — nicht für AI-generierte Outputs oder Ableitungen.
Der wichtigste Artikel für AI — Art. 22 DSGVO:
Grundsatz: Betroffene haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie erheblich beeinträchtigt.
| Erlaubt (kein Art. 22) | Verboten ohne Ausnahme (Art. 22) |
|---|---|
| AI-Empfehlung, Mensch entscheidet | AI entscheidet allein über Kreditvergabe |
| AI-Vorfilterung, Mensch trifft finale Auswahl | AI lehnt Bewerbung automatisch ab |
| AI-Score als Entscheidungshilfe | AI kündigt automatisch den Vertrag |
Automatisierte Entscheidungen sind erlaubt, wenn:
Bei Ausnahmen gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen:
| Maßnahme | Priorität |
|---|---|
| Prozess für Auskunftsanfragen definieren (inkl. AI-Daten) | Hoch |
| Human-in-the-Loop bei AI-Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung | Kritisch |
| Löschkonzept für AI-Verarbeitungsdaten erstellen | Hoch |
| Art. 22-Compliance prüfen für alle automatisierten Entscheidungsprozesse | Kritisch |
Merke: Art. 22 bedeutet nicht, dass Sie keine AI für Entscheidungen nutzen dürfen. Es bedeutet, dass ein Mensch das letzte Wort haben muss, wenn die Entscheidung rechtliche Wirkung hat oder den Betroffenen erheblich beeinträchtigt.
Was besagt Art. 22 DSGVO im Kontext von AI-Systemen?